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Steuerfandung Lebensversicherung

Steuerfander überprüfen Lebensversicherte


Wie kürzlich die FAZ in Ihrem Bericht "Steuerfander überprüfen Lebensversicherte" berichtete werden Kundendaten der Hannoverschen Leben nach möglichen Steuersündern überprüft. Hierbei werden insbesondere Verträge mit Beitragszahlungen von mehr als 10.000 EUR pro Jahr oder Einmahlzahlungen von 50.000 EUR unter die Lupe genommen.

Steuervorteile sichern

Wie die wenigsten Verbraucher wissen ist der Verkauf einer Lebensversicherung steuerlich unschädlich, d.h. es fallen keine Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Erträge an. Dies ist klar in dem Schreiben des Bundesfinanzministerium (IV C4-S2221-86/00 vom 15. Juli 2000 und IV C4-S 2221-211/02 vom 22.August.2002) geregelt worden.
Dies gilt nicht bei der Kündigung der Police innerhalb von 12 Jahren oder steuerschädlicher Verwendung.
LifeFinance, empfiehlt in Zweifelsfällen einen Steuerberater hinzu zu ziehen.

Vorteile für den Verkäufer

Will sich ein Versicherungsnehmer von einer Police trennen, hat er bei der Veräußerung den Vorteil, dass ihm Aufkäufer ein über dem Rückkaufswert liegendes Angebot machen können. In vielen Fällen kann sich die steuerliche Behandlung des Verkaufs als Vorteil erweisen. Dies ist möglich, da bei einer Kündigung der Police vor Ablauf von 12 Jahren die in dem Rückkaufswert enthaltenen rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen steuerpflichtig werden. Nach Angaben des Bundesministerium der Finanzen zu Folge ist der Verkauf der Versicherungen für den Verkäufer nicht steuerpflichtig.


Erfahren Sie mehr über dieses Thema:

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